Mit freundlicher Genehmigung von
Gewöhnung
Wer seinen Hund im Pkw mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte schon den Welpen mit dem Auto vertraut machen. Natürlich darf das nicht in der Zeit geschehen, da er ohnehin noch durch Eingewöhnungsschwierigkeiten belastet ist.
Sollte der Hunde auch nach sorgfältiger Eingewöhnung unter Übelkeit leiden, lässt sich mit einem vom Tierarzt verordneten Mittel gegen Reisekrankheiten vorbeugen. Die meisten Vierbeiner entwickeln sich zu leidenschaftlichen Auto-Hunden, einigen wenigen wird stets während des Autofahrens schlecht. Sie sollte man nur in dringenden Fällen mit dem Auto transportieren.
Sicherheit
Der Hund kann in entsprechenden Boxen, die für jedes Tier passend geliefert werden, transportiert, oder mit Hunde-Anschnallgurten (dann darf der Hund auf dem Rücksitz des Autos sitzen) gesichert werden.
Ist der Hund während der Fahrt nicht gesichert, kann er bei einer Bremsung zu einem gefährlichen Geschoss werden: Ein 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei einem Crash mit Tempo 50 km/h laut ADAC ein Aufprallwucht von über einer halben Tonne!
In einigen Ländern wird die mangelhafte Unterbringung des Hundes mit Strafe belegt. Die Anschaffung einer robusten Hundebox zur sicheren Unterbringung des Vierbeiners ist somit ein Erwerb für das ganze Hundeleben.
Wo ist der beste Platz für eine Box? Der Platz auf der Rücksitzbank ist nicht günstig. Sicherer ist der Hund in einer Box untergebracht, die im Fußraum hinter den Vordersitzen steht. Aus Platzgründen ist das allerdings nur für kleine Hunde möglich.
Für die Unterbringung größerer Boxen ist der Laderaum von Kombi und Schräghecklimousinen ideal. Wird die Box quer zur Fahrrichtung und direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt, übersteht das Tier die Belastungen bei Unfall und Vollbremsung am ehesten. Große Boxen müsser aber zusätzlich gesichert werden, da zum Teil bei älteren Fahrzeugen die Festigkeit der Sitzlehnen nicht ausreicht. Hierfür eignet sich ein stabiles Trenngitter.
Der Hund darf während der Fahrt nicht aus dem geöffneten Fenster schauen, entzündete Augen können die Folge sein.
Hinweis: Die neue EU-Verordnung - gültig ab dem 03.07.2011 - finden Sie ebenfalls im "Ratgeber".