Seit 03.07.2011 Transponderpflicht bei Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen

Quelle: Europäische Kommission (www.ec.europa.eu)

 

 

 

Beachten Sie bitte, dass Heimtierpässe nicht von der Europäischen Kommission ausgestellt werden. Sie erhalten ihn bei einem Tierarzt Ihres Heimatlandes.

 

Die neue EU-Regelung gilt für Katzen, Hunde und Frettchen. Für andere Tiere gibt es noch keine einheitlichen EU-Bestimmungen, deshalb gelten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

 

Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich ist eine gültige Tollwut-Impfung die einzige Voraussetzung für grenzüberschreitende Reisen. Suchen Sie einfach Ihren Tierarzt auf, der Ihr Heimtier impfen und die entsprechenden Daten in den Heimtierpass eintragen wird.

 

Ein elektronischer Mikrochip (Transponder) ermöglicht die einfache Kennzeichnung der Tiere, um sicherzustellen, dass Tier und Pass zusammengehören. Bis zum 3. Juli 2011 ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung des Tieres zugelassen, außer im Vereinigten Königreich, Irland und Malta, wo der Transponder bereits Pflicht ist. Jungtieren, die noch nicht geimpft werden konnten, kann die Reise auch ohne Impfung nach den von den Mitgliedsstaaten festgelegten Bedingungen gestattet werden. Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine Antikörper-Titration (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden.

 

Der EU-Heimtierpass ist für die gesamte Lebenszeit des Tieres bestimmt. Bevor der Heimtierbesitzer das Tier auf Reisen mitnimmt, muss er sich versichern, dass die Tollwut-Impfung im Pass noch gültig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss sie aufgefrischt werden. Es kann sein, dass einige Mitgliedstaaten zur Erleichterung tierärztlicher Untersuchungen zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel andere Impfungen und die Krankengeschichte des Tieres, in den Pass aufnehmen. Diese zusätzlichen Informationen sind jedoch nach EU-Recht nicht vorgeschrieben.

Anmerkung:

 

Theoretisch müsste eine Tätowierung, die vor dem 03.07.2011 angebracht wurde, auch noch gültig sein, und zwar bis 03.07.2012. Jedoch wird in mehreren anderen Quellen darauf hingewiesen, dass der Nachweis zum Teil schwer zu erbringen ist, da viele Tierärzte die Tätowierung nicht im EU-Heimtierausweis bestätigt/vermerkt haben.

 

Einreise in das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta, Irland und Schweden :

 

Bis zum 31. Dezember 2011, gelten für die Einreise von Katzen und Hunden nach Irland, Malta, Schweden oder in das Vereinigte Königreich die jeweiligen einzelstaatlichen Regelungen.

Zusätzlich zur Impfung ist vor dem Antritt der Reise mit dem Heimtier nach Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich von einem zugelassenen Labor eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem die Wirksamkeit der Impfung nachgewiesen werden kann) vorzunehmen.

Weiterhin kann ist eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkose) erforderlich für die Einreise nach Finnland, Malta, Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich .

Eine Behandlung gegen Zecken muss für die Einreise nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich durchgeführt.

 

Einzelheiten zu diesen Punkten finden Sie auf der Website des jeweiligen Landes: